Mobiles Handterminal SIMATIC RF310M
Beiblatt für Erstinbetriebnahme, 08/2013, J31069-D0199-U001-A2-0074
Allgemeine Bedingungen zur Überlassung von Software für Automatisierungs- und
Antriebstechnik
(Version 2.04 – 17.04.2007)
1 Überlassung der Software an Lizenznehmer und Einräumung von Nutzungsrechten an der
1.1 Für die Überlassung von Software für Automatisierungs- und Antriebstechnik durch uns an den Lizenznehmer
gelten ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers
gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Für den Umfang der Überlassung
der Software sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßge
Lizenznehmer Nutzungsrechte an der in der Auftragsbestätigung oder – falls der Lizenznehmer keine Auftrags-
bestätigung erhält – an der im Certificate of License oder – falls der Lizenznehmer anstelle des Certificate of
License einen Softwareproduktschein erhält – an der im Softwareproduktschein genannten Software (nachfol-
gend "SW" genannt) ein. Das Certificate of License und der Softwareproduktschein werden nachfolgend
zusammenfassend "CoL" genannt. Der Lizenznehmer erhält das CoL mit der Überlassung der SW bzw. des
Lieferscheins. Die Form der Überlassung der SW ergibt sich ebenfalls direkt aus der Auftragsbestätigung oder
aus der in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bestellnummer der SW in Verbindung mit den dazugehörigen
Bestelldate
n unseres zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Katalogs (nachfolgend zusammenfassend
"Auftragsdaten" genannt) bzw. aus dem CoL. Erhält der Lizenznehmer keinen Datenträger, ist er berechtigt, die
bei ihm bereits vorhandene SW in dem zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsrechte erforderlichen
Umfang zu vervielfältigen. Dies gilt entsprechend bei elektronischer Überlassung der SW (downloading). Soweit
in diesen Allgemeinen Bedingungen auf die Auftragsdaten bzw. das CoL verwiesen wird, ist der Ver
CoL dann von Bedeutung, wenn der Lizenznehmer keine Auftragsbestätigung erhält. In jedem Fall sind die in
den Auftragsdaten enthaltenen Daten auch im CoL enthalten.
1.2 Die zu der SW gehörende Dokumentation (nachfolgend "Dokumentation" genannt) ist getrennt zu erwerben, es
sei denn, es ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, dass diese zum Lieferumfang gehört. Ist der
Lizenznehmer nach Ziffer 1.1 zum Vervielfältigen der SW berechtigt, so gilt dies entsprechend für die Dokumen-
tation, soweit diese zum Lieferumfang gehört.
1.3
Erhält der Lizenznehmer von uns für die SW einen License Key, der zur technischen Freischaltung der SW dient
(nachfolgend "License Key" genannt), so ist dieser mit zu installieren.
1.4 Die dem Lizenznehmer an der SW eingeräumten Rechte ergeben sich aus dem Lizenz-Typ (siehe Abschnitt 2)
und dem Software-Typ (siehe Abschnitt 3). Lizenz-Typ und Software-Typ ergeben sich aus den Auftragsdaten
bzw. aus dem CoL. Erfolgt die Überlassung der SW elektronisch oder durch die Einräumung von Vervielfälti-
gungsrechten, beziehen sich die in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Rechte und Pflichten auf die
rechtmäßig erstellten Kopien.
1.5 Ist der Lizenznehmer berechtigt im Besitz einer früheren Version / Release der SW (nachfolgend "Frühere
Version" genannt), hat der Lizenznehmer das Recht, die an der SW eingeräumten Nutzungsrechte nach seiner
Wahl entweder an der SW oder – soweit dies technisch vorgesehen ist – an der Früheren Version auszuüben
(downgrading). Wenn die SW ein Upgrade oder PowerPack gemäß Abschnitt 4 ist, gilt ergänzend Abschnitt 4.
1.6 Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, dass der Lizenznehmer nur den Datenträger aber keine
Lizenz erhält, so ist der Lizenznehmer zur Nutzung der SW erst berechtigt, wenn er eine Lizenz entsprechend
Abschnitt
2 erwirbt. Bis zum Erwerb der Lizenz ist der Lizenznehmer auch nicht zur Weitergabe der SW an Dritte
berechtigt.
1.7 Soweit die SW Open Source Software (nachfolgend "OSS" genannt) enthält, ist diese in der Readme_OSS-
der SW aufgeführt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die OSS gemäß den jeweils einschlägigen, für die OSS
geltenden Lizenzbedingungen zu nutzen. Diese sind auf dem Datenträger, mit dem der Lizenznehmer die SW
erhält, enthalten. Für OSS gelten vorrangig vor den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen die Lizenzbedin-
gungen, denen die jeweilige OSS unterliegt. Soweit die Lizenzbedingungen für die OSS eine Herausgabe des
Quellcodes vorsehen, werden wir diesen auf Verlangen des Lizenznehmers gegen entsprechenden Aufwen-
dungsersatz zur Verfügung stellen.
1.8 Die SW kann Lizenzsoftware sein, d.
h. Software, die nicht von uns selbst entwickelt wurde, sondern die wir von
Dritten (nachfolgend "Lizenzgeber" genannt), z. B. Microsoft Licensing Inc., lizenziert bekommen haben. Erhält
der Lizenznehmer in diesem Fall mit der SW Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers, so gelten diese im
Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers dem Lizenznehmer gegenüber. Für die Haftung von uns dem
Lizenznehmer gegenüber gelten diese Allgemeinen Bedingungen.